Impressum für Ihre Webseite

Das Telemediengesetz legt seit 2007 fest, welche Informationen eine gewerbliche Webseite über den Anbieter der Informationen bereithalten muss. Diese Angaben unterscheiden sich teils zwischen verschiedenen Berufsgruppen.

Darüber hinaus gibt es gerade mit Blick auf den Datenschutz der Nutzer verschieden Angaben, die vor allem gewerbliche Internet-Auftritte beinhalten sollten.

Wir werfen einen Blick auf diese Vorgaben und ihre Bedeutung. Eine rechtliche Beratung kann diese Schulung nicht ersetzen. Doch sie soll für die rechtlichen Erfordernisse sensibilisieren.

Diese Punkte können dabei angesprochen werden: