AGB
Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Trainer und Auftraggeber im Zusammenhang mit der Durchführung eines individuellen Trainings oder einer vergleichbaren Beratung.
Vertragsinhalte
Trainer und Auftraggeber vereinbaren zur Durchführung von Trainings und Beratungen einen Dienstleistungsvertrag. Inhalt, Art, Umfang und Ort des Trainings werden dabei individuell abgesprochen. Die Vertragspartner unterrichten sich gegenseitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind.
Der Trainer führt den Auftrag frei von Weisungen aus. Ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber wird dadurch nicht begründet.
Abstimmungen zwischen Trainer und Auftraggeber im Umfeld der Durchführung sowie der Vor- und Nachbereitung des Trainings sind kostenpflichtiger Bestandteil des Auftrags.
Das Training kann je nach Absprache während einer persönlichen Begegnung stattfinden, ebenso aber auch über elektrische oder elektronische Medien wie Telefon oder Internet erfolgen.
Gewährleistung
Für den Erfolg der Trainingsmaßnahmen kann der Trainer keine Gewähr übernehmen, sofern er entsprechend der vorherigen Absprachen gehandelt hat.
Absagen und Terminverschiebungen
Termine gelten als vereinbart, wenn diese schriftlich von Trainer und Auftragnehmer bestätigt wurden. Dies geschieht zumeist durch die Unterzeichnung eines Traingsauftrag durch Trainer und Auftraggeber.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Trainingsauftrag schriftlich zu stornieren. Eine Stornierung bis zu sechs Wochen vor dem vereinbarten Termin ist für den Auftraggeber kostenfrei. Bei einer Stornierung bis zu vier Wochen vor Beginn wird ein Ausfallhonorar von 25 Prozent des vereinbarten Trainingshonorars fällig. Bei Absage bis zu zwei Wochen vor Beginn liegt das Ausfallhonorar bei 50 % und bis zu einer Woche vor Beginn bei 75 %. Bei einer Stornierung innerhalb einer Woche vor dem vereinbarten Termin ist das volle vereinbarte Honorar fällig. Maßgeblich ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Trainer.
Der Auftraggeber kann den Termin für ein vereinbartes Training nach Abstimmung mit dem Trainer verschieben. Die Regelungen für die Stornierung gelten für eine Terminverschiebung entsprechend.
Vor der Stornierung geleisteten Tätigkeiten zur Abstimmung oder Vor- und Nachbereitung des Trainings werden auch bei einer Stornierung des Auftrags zu 100 Prozent in Rechnung gestellt.
Kann der Trainer wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigem Grund ein vereinbartes Training nicht durchführen oder durchführen lassen, werden sich die Vertragspartner, sofern möglich, auf einen zeitnahen Ersatztermin einigen. Ist dies nicht möglich, ist der Auftraggeber berechtigt, das Training mit einem anderen Anbieter durchzuführen. Bei einer solchen Trainingsabsage durch den Trainer kann der Auftraggeber keine Ersatzansprüche gegen den Trainer geltend machen.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt auf Basis des aktuellen Stundensatzes. Dieser wird pro angefangenen 15 Minuten berechnet. Zeiten für Absprachen, Vorbereitungen und Wegzeiten werden auf gleicher Basis zusätzlich zum Training berechnet.
Im Vorfeld eines Trainings kann vom Trainer ein Kostenvoranschlag abgegeben werden. Dieser versteht sich als Schätzung. Der Rechnungsbetrag ergibt aus dem tatsächlich entstandenen Zeitaufwand.
Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle angegebenen Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Werden durch die abgestimmten Trainingsziele externe Kosten fällig, sind diese vom Auftraggeber direkt zu übernehmen oder werden vom Trainer zusätzlich in Rechnung gestellt.
Der Trainer ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst oder durch qualifizierte Mitarbeiter zu erbringen.
Honorare und Kostenerstattungen werden innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung fällig. Die Rechnung wird, soweit nicht anders vereinbart, direkt nach dem Ende des Trainings gestellt.
Bei Erstaufträgen ist grundsätzlich eine Vorkasse mit Zahlungseingang fünf Tage vor Trainingsbeginn auf dem Konto des Trainers vereinbart.
Abweichende Zahlungsvereinbarungen gelten nur, wenn diese ausdrücklich auf der Rechnung vermerkt wurden.
Urheberrechte
Die vom Trainer bereitgestellten Materialien können dem Urheberrecht des Trainers unterliegen. Sie werden den Trainingsteilnehmern nur zum eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe durch den Auftraggeber ist nicht gestattet. Nicht benötigte Materialien sind zurückzugeben.
Weitere Absprachen
Auftraggeber und Trainer sind berechtigt, zu Werbe- und Marketingzwecken auf ihre Zusammenarbeit im Rahmen des vereinbarten Trainings in Text und Bild hinzuweisen.
Durch die Zusammenarbeit mit einem Auftraggeber wird der Trainer nicht daran gehindert, gleichartige Veranstaltungen für andere Auftraggeber durchzuführen und mit diesen abzurechnen.
Der Trainer haftet nur für Schäden, die durch ihn oder durch von ihm beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Der Trainer wird personenbezogenen und wirtschaftliche Daten, die ihm durch das vereinbarte Training bekannt werden, vertraulich behandeln. Das gilt auch über das Training hinaus, sofern keine anderen Absprachen getroffen wurden.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr, oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.